Für Erstkonsultationen können nur 60-minütige Termine vereinbart werden. In der Behandlungsdauer sind Anamnese und Nachruhezeit inbegriffen.
Die Behandlungskosten – mit Ausnahme der Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht – werden von Ihrer Krankenkasse zu den Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung für Komplementärmedizin (VVG) übernommen. Setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Die Behandlungen können nicht über die Grundversicherung (KVG) abgerechnet werden.